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Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag über eine Finanzdienstleistung grundsätzlich das Recht, diesen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist und deren Beginn richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie VestaNovum mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Der Widerruf ist zu richten an:

E-Mail: info@vestanovum.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzugewähren.

Die Rückgewähr der empfangenen Leistungen erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass VestaNovum bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Finanzdienstleistung beginnt, kann VestaNovum im Falle eines Widerrufs unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen verlangen.

Dies setzt insbesondere voraus, dass Sie vor Beginn der Leistungserbringung ordnungsgemäß über diese Rechtsfolge informiert wurden und ausdrücklich verlangt haben, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

Vorzeitiger Beginn der Leistung

Wenn Sie wünschen, dass VestaNovum bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Finanzdienstleistung beginnt, müssen Sie dies ausdrücklich erklären.

Hierfür kann beispielsweise folgende Erklärung verwendet werden:

Ich verlange ausdrücklich, dass VestaNovum vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Finanzdienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich im Falle eines Widerrufs unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen schulden kann.

Die gesetzlichen Regelungen über das Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen bleiben unberührt.