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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen

VESTANOVUM

Gropiusplatz 10
70563, Stuttgart, Deutschland
info@vestanovum.de

– nachfolgend „VestaNovum“ genannt –

und ihren Kunden, Auftraggebern, Kandidaten, Talenten sowie sonstigen Vertragspartnern – nachfolgend gemeinsam „Kunde“ genannt.

  1. VestaNovum bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen:
    a) Finanzberatung und Finanzvermittlung („Finance“),
    b) Personal- und Fachkräftevermittlung („Talent“),
    c) berufliches Coaching und Bewerbungsunterstützung („Job Coaching“).
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit die jeweilige Bestimmung auf den jeweiligen Vertragspartner Anwendung findet.
  3. Für einzelne Leistungen können zusätzliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen, Vermittlungsverträge, Beratungsverträge oder Leistungsbeschreibungen gelten. Diese gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
  4. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Vertragspartner und Leistungsumfang

  1. Vertragspartner ist VestaNovum.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
    • der jeweiligen Leistungsbeschreibung,
    • dem individuellen Auftrag,
    • einer Auftragsbestätigung,
    • einem gesonderten Vertrag oder
    • der jeweiligen Buchung.
  3. VestaNovum ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen Kooperationspartner, Produktanbieter, Arbeitgeber, Dienstleister oder sonstige Dritte einzubeziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.
  4. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vermittlung, ein bestimmtes Finanzprodukt, einen bestimmten Arbeitgeber, eine bestimmte Stelle oder einen bestimmten beruflichen Erfolg besteht grundsätzlich nicht.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Allgemeine Regelung

  1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
  2. Ein Vertrag kommt durch:
    • eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von VestaNovum,
    • den Abschluss eines gesonderten Vertrages,
    • eine verbindliche Buchung oder
    • eine sonstige ausdrückliche Annahme des Auftrags

zustande.

3.2 Finance

Bei Finanzberatungs- und Finanzvermittlungsleistungen kann der Vertragsschluss von der jeweiligen konkreten Leistung und den gesetzlichen Anforderungen abhängig sein.

3.3 Talent

Bei der Arbeitsvermittlung von Kandidaten wird zusätzlich ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil ein Vertrag zwischen einem Arbeitsuchenden und einem Arbeitsvermittler nach § 296 SGB III der gesetzlich vorgeschriebenen Form bedarf.

3.4 Job Coaching

Bei einem gebuchten Job-Coaching-Paket kommt der Vertrag grundsätzlich mit Bestätigung der Buchung durch VestaNovum bzw. mit der verbindlichen Buchung zustande.


§ 4 Leistungen im Bereich FINANCE

4.1 Gegenstand

VestaNovum bietet Dienstleistungen im Bereich der strategischen Finanzberatung und Finanzvermittlung an.

Diese können insbesondere umfassen:

  • Analyse der persönlichen finanziellen Situation,
  • Erstellung eines individuellen Finanzplans,
  • Vermögensaufbau,
  • Investmentplanung,
  • Altersvorsorge,
  • Versicherungsanalyse,
  • Analyse bestehender Versicherungs- und Finanzverträge,
  • Optimierung bestehender Strukturen,
  • Vermittlung geeigneter Finanz- und Versicherungsprodukte,
  • langfristige Finanzplanung.

Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Auftrag festgelegt.


4.2 Erstberatung

Die erste allgemeine Beratung kann kostenlos erfolgen.

Eine kostenlose Erstberatung begründet keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende kostenlose individuelle Finanzplanung oder sonstige kostenpflichtige Leistung.


4.3 Individueller Finanzplan

  1. VestaNovum kann auf Wunsch des Kunden einen individuellen Finanzplan erstellen.
  2. Die Vergütung für die Erstellung des individuellen Finanzplans beträgt:

100,00 €

inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

  1. Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde im Anschluss an die Erstellung des Finanzplans ein Finanz- oder Versicherungsprodukt abschließt.
  2. Die Zahlung erfolgt vor der Übergabe bzw. Übermittlung des individuellen Finanzplans.
  3. Die Erstellung des Finanzplans erfolgt auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können die Qualität und Aussagekraft des Finanzplans beeinträchtigen.

§ 5 Versicherungsvermittlung

  1. VestaNovum ist im Rahmen der jeweils bestehenden gewerberechtlichen Erlaubnisse und Anbindungen zur Vermittlung von Versicherungen tätig.
  2. VestaNovum verfügt über bzw. arbeitet im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen nach § 34d GewO.

§ 34d GewO unterscheidet insbesondere zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern und regelt die erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung.

  1. Die konkrete rechtliche Stellung von VestaNovum sowie die jeweiligen Produkt- und Anbieterbindungen werden dem Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang mitgeteilt.
  2. Versicherungsvermittlung erfolgt derzeit insbesondere im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit bzw. Anbindung an Horbach.
  3. Für erfolgreich vermittelte Versicherungsverträge kann VestaNovum bzw. die jeweilige Vertriebsstruktur eine Vergütung oder Provision vom Produktanbieter erhalten.
  4. Soweit eine solche Vergütung gezahlt wird, wird der Kunde hierüber entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten informiert.
  5. Die Zahlung der Vergütung durch einen Produktanbieter bleibt von der vom Kunden zu zahlenden Vergütung für einen individuell beauftragten Finanzplan unberührt.

§ 6 Finanzanlagenvermittlung

  1. VestaNovum kann im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis Finanzanlagen vermitteln und hierzu beraten.
  2. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der jeweils bestehenden Erlaubnis nach § 34f GewO und den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die konkrete Art und der Umfang der Finanzanlagen, zu denen VestaNovum beraten oder deren Abschluss vermittelt werden kann, richten sich nach dem Umfang der jeweiligen Erlaubnis.
  4. VestaNovum übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Wertentwicklung oder einen bestimmten Anlageerfolg.
  5. Anlageentscheidungen erfolgen auf Grundlage der individuellen Situation, Ziele und Risikobereitschaft des Kunden sowie der gesetzlich erforderlichen Informationen.

§ 7 Bestehende Verträge

  1. Kunden können VestaNovum mit der Analyse bestehender Versicherungs- und Finanzverträge beauftragen.
  2. VestaNovum kann dabei insbesondere prüfen, ob nach aktueller Einschätzung Optimierungs-, Kosten-, Leistungs- oder Strukturierungspotenzial besteht.
  3. Soweit sinnvoll und vom Kunden gewünscht, kann VestaNovum die Änderung, Neuordnung oder Vermittlung alternativer Lösungen unterstützen.
  4. Eine bestehende Vertragslösung wird nicht allein deshalb ersetzt, weil eine alternative Lösung verfügbar ist. Die Entscheidung über eine Änderung oder einen Wechsel trifft der Kunde.

§ 8 Vergütung im Bereich Finance

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die im jeweiligen Auftrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise.
  2. Die Vergütung für den individuellen Finanzplan beträgt 100,00 €.
  3. Erfolgsabhängige oder vom Produktanbieter gezahlte Vergütungen werden entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten offengelegt.
  4. Eine Vergütung von VestaNovum durch einen Produktanbieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter.

§ 9 Leistungen im Bereich TALENT

9.1 Gegenstand

VestaNovum unterstützt internationale und nationale Fachkräfte bei der Suche nach geeigneten beruflichen Möglichkeiten und unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten Fachkräften.

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Aufnahme in das Talent-Netzwerk,
  • Erfassung beruflicher Qualifikationen,
  • Prüfung von Bewerbungsunterlagen,
  • Pre-Screening,
  • Abgleich mit Arbeitgeberanforderungen,
  • Vorstellung geeigneter Kandidaten,
  • Herstellung des Kontakts zwischen Kandidat und Arbeitgeber,
  • Begleitung des Vermittlungsprozesses.

§ 10 Kostenfreiheit für Kandidaten

  1. Die Registrierung und Nutzung der Talent-Vermittlung ist für Kandidaten grundsätzlich kostenlos.
  2. Für die reine Arbeitsvermittlung wird dem Kandidaten keine Vermittlungsprovision berechnet.
  3. Hiervon unberührt bleiben freiwillig beauftragte und separat vereinbarte kostenpflichtige Leistungen, insbesondere Job Coaching.
  4. Kostenpflichtiges Job Coaching ist rechtlich und vertraglich von der Arbeitsvermittlung getrennt.

§ 11 Pre-Screening

  1. Vor einer Vorstellung bei einem Arbeitgeber kann VestaNovum ein internes Pre-Screening durchführen.
  2. Dabei können insbesondere überprüft werden:
    • Lebenslauf und beruflicher Werdegang,
    • angegebene Sprachkenntnisse,
    • berufliche Qualifikationen,
    • Anerkennungsstatus,
    • vom Arbeitgeber vorgegebene fachliche Kriterien,
    • weitere ausdrücklich verlangte Voraussetzungen.
  3. Das Pre-Screening dient der Vorauswahl und der Feststellung einer grundsätzlichen Übereinstimmung zwischen Kandidat und Stellenprofil.
  4. Das Pre-Screening stellt keine Garantie dafür dar, dass sämtliche Angaben des Kandidaten vollständig oder endgültig verifiziert sind.
  5. Der Arbeitgeber bleibt dafür verantwortlich, vor Abschluss eines Arbeitsvertrages die für die Einstellung erforderlichen Nachweise, Qualifikationen, Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen abschließend zu prüfen.

§ 12 Arbeitgebervermittlung

  1. Arbeitgeber können VestaNovum mit der Suche nach geeigneten Fachkräften beauftragen.
  2. VestaNovum kann geeignete Kandidaten auf Grundlage des Stellenprofils und der vorhandenen Informationen auswählen und dem Arbeitgeber vorstellen.
  3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kandidaten oder eine erfolgreiche Besetzung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 13 Vermittlungsprovision des Arbeitgebers

  1. Für eine erfolgreiche Vermittlung eines von VestaNovum vorgestellten Kandidaten zahlt der Arbeitgeber eine Vermittlungsprovision.
  2. Die Provision beträgt:

15 % des vereinbarten Jahresbruttogehalts des vermittelten Kandidaten.

  1. Als Jahresbruttogehalt gilt grundsätzlich die zwischen Arbeitgeber und Kandidat vereinbarte regelmäßige Bruttojahresvergütung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages.
  2. Bei variablen Vergütungsbestandteilen kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

§ 14 Fälligkeit der Vermittlungsprovision

Die Vermittlungsprovision wird in zwei gleichen Teilen fällig:

50 % bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages

und

50 % nach erfolgreichem Abschluss der sechsmonatigen Probezeit.

Beispiel:

Bei einem Jahresbruttogehalt von 80.000 € beträgt die Gesamtprovision 12.000 €.

  • 6.000 € bei Vertragsunterzeichnung
  • 6.000 € nach sechs Monaten

§ 15 Schutzzeitraum und Direktanstellung

  1. Wird ein von VestaNovum vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten ab erstmaliger Vorstellung oder Kontaktvermittlung durch den Arbeitgeber eingestellt, gilt die Vermittlung grundsätzlich als durch VestaNovum vermittelt.
  2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag unmittelbar aufgrund der konkreten Vorstellung, über einen weiteren Kommunikationsweg oder zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.
  3. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Arbeitgeber und Kandidat nach der ersten Vorstellung zunächst keinen Arbeitsvertrag schließen und der Kandidat innerhalb des Schutzzeitraums später direkt eingestellt wird.
  4. Die Vermittlungsprovision bleibt in diesen Fällen entsprechend § 13 geschuldet.

§ 16 Ersatzkandidat

  1. Scheidet ein von VestaNovum vermittelter Kandidat während der sechsmonatigen Probezeit aus, bemüht sich VestaNovum einmalig und ohne zusätzliche Vermittlungsprovision um einen geeigneten Ersatzkandidaten.
  2. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Ersatzverlangens ein geeigneter Kandidat im bestehenden Kandidatenbestand verfügbar ist.
  3. VestaNovum schuldet keinen bestimmten Ersatzkandidaten und keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
  4. Ein Anspruch auf eine Ersatzvermittlung besteht insbesondere nicht, wenn kein geeigneter Kandidat verfügbar ist.
  5. Die Einzelheiten können im jeweiligen Arbeitgeberauftrag ergänzend geregelt werden.

§ 17 Keine Einstellungsgarantie

VestaNovum übernimmt keine Garantie dafür, dass:

  • ein Kandidat eingestellt wird,
  • ein Arbeitgeber einen Kandidaten zum Vorstellungsgespräch einlädt,
  • ein bestimmtes Gehalt erzielt wird,
  • ein Arbeitsvertrag zustande kommt,
  • ein Arbeitsverhältnis eine bestimmte Dauer erreicht.

Die endgültige Entscheidung über die Einstellung liegt beim Arbeitgeber und die Entscheidung über die Annahme eines Arbeitsplatzes beim Kandidaten.


§ 18 Grenzüberschreitende Vermittlung

Bei grenzüberschreitenden Vermittlungen, insbesondere bei der Vermittlung internationaler Fachkräfte nach Deutschland, werden die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Hinweise erteilt.

Bei der Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland bestehen besondere gesetzliche Informationspflichten.

Der Kandidat erhält die erforderlichen Informationen insbesondere zu den wesentlichen Bedingungen der vorgesehenen Beschäftigung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.


§ 19 JOB COACHING

19.1 Allgemeines

  1. VestaNovum bietet eigenständige kostenpflichtige Coaching-Leistungen an.
  2. Job Coaching kann grundsätzlich von jeder Person gebucht werden, unabhängig davon, ob diese Person als Talent bei VestaNovum registriert ist.
  3. Das Job Coaching ist eine eigenständige Dienstleistung und nicht Voraussetzung für eine Talent-Vermittlung.
  4. Ebenso begründet die Buchung eines Coachings keinen Anspruch auf eine spätere Vermittlung.

§ 20 Coaching-Pakete

START – 149 €

Leistungsumfang:

  • Erstgespräch & Zielanalyse
  • Lebenslauf-Optimierung
  • Bewerbungsstrategie
  • 1 Anschreiben/Bewerbung

Dauer: 1–2 Wochen

PROFESSIONAL – 349 €

Leistungsumfang:

  • Erstgespräch & Zielanalyse
  • Lebenslauf-Optimierung
  • LinkedIn-Profil
  • Bewerbungsstrategie
  • 3 Anschreiben/Bewerbungen
  • Vorstellungsgespräch-Training
  • Gehaltsverhandlung
  • persönliche Karriereplanung
  • Markt-/Gehaltsanalyse

Dauer: 3–4 Wochen

EXECUTIVE – 699 €

Leistungsumfang:

  • Erstgespräch & Zielanalyse
  • Lebenslauf-Optimierung
  • LinkedIn-Profil
  • Bewerbungsstrategie
  • individuelle Unterstützung bei Anschreiben/Bewerbungen
  • Vorstellungsgespräch-Training
  • Gehaltsverhandlung
  • persönliche Karriereplanung
  • direkte Begleitung bei Bewerbungen
  • Markt-/Gehaltsanalyse
  • Karrierepositionierung

Dauer: 6–8 Wochen

Die Leistungsübersicht entspricht deiner aktuellen Coaching-Tabelle.


§ 21 Zahlung Job Coaching

  1. Die Vergütung für das jeweilige Coaching-Paket ist vor Beginn der Leistung zu entrichten.
  2. VestaNovum ist nicht verpflichtet, mit der Durchführung des Coachings zu beginnen, solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig eingegangen ist.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die auf der Website bzw. im individuellen Angebot angegebenen Preise.

§ 22 Termine und Stornierung

  1. Ein vereinbarter Coaching-Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
  2. Bei einer späteren Absage kann die hierfür vorgesehene Leistung als erbracht bzw. der Termin als ausgefallen behandelt werden, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Bei Nichterscheinen erhält der Kunde grundsätzlich keine automatische Rückerstattung.
  4. Der Kunde erhält jedoch die Möglichkeit, einen neuen Termin bzw. eine erneute Buchung vorzunehmen.
  5. Eine erneute Buchung kann, abhängig von der jeweiligen Leistung, erneut kostenpflichtig sein.
  6. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gesetzliche Widerrufsrechte, bleiben unberührt.

§ 23 Keine Erfolgsgarantie beim Job Coaching

  1. Das Job Coaching stellt eine Beratungs-, Unterstützungs- und Coaching-Leistung dar.
  2. VestaNovum übernimmt insbesondere keine Garantie für:
  • eine erfolgreiche Bewerbung,
  • eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch,
  • eine Einstellung,
  • einen bestimmten Arbeitgeber,
  • eine bestimmte Position,
  • ein bestimmtes Gehalt,
  • eine bestimmte Karriereentwicklung.
  1. Die Entscheidung über eine Bewerbung oder Einstellung trifft ausschließlich der jeweilige Arbeitgeber.
  2. Der Kunde bleibt für seine eigenen beruflichen Entscheidungen verantwortlich.

§ 24 Abgrenzung zwischen Job Coaching und Arbeitsvermittlung

  1. Das Job Coaching und die Arbeitsvermittlung stellen voneinander getrennte Leistungen dar.
  2. Insbesondere begründet die Buchung eines Job-Coaching-Pakets keinen Anspruch auf die Vermittlung eines Arbeitsplatzes.
  3. Ebenso ist die Inanspruchnahme eines Job-Coaching-Pakets keine Voraussetzung für die kostenlose Nutzung der Talent-Vermittlung.
  4. Soweit im Rahmen einer Arbeitsvermittlung gesetzlich vorgeschriebene Vermittlungs- oder Beratungsleistungen erbracht werden, werden diese nicht als kostenpflichtige Job-Coaching-Leistung abgerechnet.
  5. Die konkrete Ausgestaltung der Coaching-Leistungen wird so vorgenommen, dass gesetzliche Vorschriften zur Arbeitsvermittlung und Berufsberatung unberührt bleiben.


§ 25 Job Coaching für Unternehmen

VestaNovum kann Job-Coaching- und Karriereentwicklungsleistungen auch Unternehmen anbieten.

Art, Umfang, Dauer und Vergütung solcher Leistungen werden individuell vereinbart.

Dies kann insbesondere umfassen:

  • Karriereentwicklung,
  • Bewerbungs- und Interviewtraining,
  • Mitarbeiterentwicklung,
  • Führungskräfteentwicklung,
  • Karrierepositionierung,
  • Unterstützung internationaler Mitarbeiter,
  • berufliche Weiterentwicklung.

§ 26 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, VestaNovum die zur Durchführung der jeweiligen Leistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen wesentlicher Angaben unverzüglich mitzuteilen.
  3. Bei Talent-Leistungen betrifft dies insbesondere:
  • berufliche Qualifikationen,
  • Sprachkenntnisse,
  • beruflichen Status,
  • Anerkennungsstatus,
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, soweit relevant,
  • bisherige Berufserfahrung,
  • sonstige für die Vermittlung relevante Informationen.
  1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.

§ 27 Haftung

  1. VestaNovum haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet VestaNovum nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  4. VestaNovum haftet insbesondere nicht für Entscheidungen Dritter, insbesondere:
  • Arbeitgeber,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Finanzdienstleistungsunternehmen,
  • Behörden,
  • Bildungseinrichtungen,
  • sonstige Vertragspartner.
  1. VestaNovum haftet nicht dafür, dass eine bestimmte berufliche, finanzielle oder wirtschaftliche Entwicklung tatsächlich eintritt.

§ 28 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung von VestaNovum.

Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Informationen, die dem Kunden im jeweiligen Geschäftsprozess zur Verfügung gestellt werden.


§ 29 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Soweit der Kunde Verbraucher ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, soweit gesetzlich nichts Abweichendes vorgesehen ist.
  3. Der Kunde erhält die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das entsprechende Muster-Widerrufsformular in der jeweils vorgeschriebenen Form.
  4. Soweit der Kunde ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen über den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung und gegebenenfalls über Wertersatz.
  5. Für bestimmte Finanzdienstleistungen können besondere gesetzliche Widerrufsregelungen gelten.


§ 30 Laufzeit und Beendigung

  1. Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Leistung.
  2. Einzelne Coaching-Pakete enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums.
  3. Ein Talent-Profil kann vom Kandidaten jederzeit deaktiviert bzw. die Teilnahme am Netzwerk beendet werden, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
  4. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer späteren Beendigung unberührt.
  5. Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung oder Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§ 31 Vertraulichkeit

  1. VestaNovum behandelt vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich vertraulich.
  2. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt nur, soweit dies:
    • zur Durchführung des Auftrags erforderlich,
    • vom Kunden gestattet,
    • gesetzlich vorgeschrieben oder
    • aufgrund einer sonstigen rechtlichen Grundlage zulässig

ist.

  1. Im Bereich Talent kann eine Weitergabe geeigneter Bewerberinformationen an potenzielle Arbeitgeber erfolgen, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage und – soweit erforderlich – Einwilligung besteht.

§ 32 Änderungen und Mitteilungen

  1. Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile bedürfen der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.
  2. Änderungen dieser AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse werden dem Kunden in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt.
  3. Bereits bestehende Verträge bleiben von Änderungen grundsätzlich unberührt, sofern keine wirksame Änderungsvereinbarung getroffen wird.

§ 33 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 34 Anwendbares Recht

  1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen VestaNovum und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 35 Gerichtsstand

  1. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von VestaNovum vereinbart.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 36 Salvatorische Regelung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 37 Vertragssprache

  1. Die Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch.
  2. VestaNovum stellt diese AGB zusätzlich in englischer Sprache zur Verfügung.
  3. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist, soweit gesetzlich zulässig, die deutsche Fassung maßgeblich.
  4. Eine spanische Übersetzung kann ergänzend bereitgestellt werden. Sie stellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich eine Übersetzung der deutschen Fassung dar.

§ 38 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen VestaNovum und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.